Versteigerungsbedingungen

Briefmarken Stilus e.U.
Versteigerungsbedingungen – Onlineauktion

Die Versteigerungsbedingungen werden mit Abgabe eines Gebotes vollinhaltlich und als ausschließlich verbindlich anerkannt!

1. Geltungsbereich und Anerkennung

Diese Versteigerungsbedingungen (= „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineauktionen“, nachfolgend nur AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Briefmarken Stilus e.U. (nachfolgend auch Versteigerer), Neustiftgasse 23/9, 1070 Wien, Österreich (Auktionsort) und den Teilnehmern an einer vom Versteigerer ausschließlich über die Internet-Auktionsplattform Philasearch www.philasearch.com durchgeführten Online-Auktion. Die Versteigerung von beweglichen Sachen aus dem Bereich der Philatelie im weitesten Sinn ist öffentlich und freiwillig. Sie findet im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen im eigenen Namen und Rechnung als zeitlich begrenzte Veranstaltung in Euro statt.

Diese AGB können jederzeit auf der Website des Versteigerers www.stilus.at oder der eingesetzten Auktions-Website www.philasearch.com eingesehen, ausgedruckt und auch auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Sie sind im Zuge einer Registrierung oder bei Auftragserteilung zu schriftlichen Geboten als Teilnehmer an der Auktion des Versteigerers als ausschließlich verbindlich anzuerkennen. Sollte dies aus irgendwelchen (technischen) Gründen nicht erfolgt sein, so werden diese AGB jedenfalls durch die – auf welche Art auch immer zustande gekommene – faktische Abgabe eines Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich als ausschließlich verbindlich anerkannt. Diese AGBs finden auch dann Anwendung, wenn die Auktions-Website von anderen Websites genutzt wird, die den Zugang zur Auktions-Website vollständig oder in Ausschnitten ermöglichen. Diesen AGB entgegenstehende, ergänzende oder in sonstiger Weise abweichende AGB von Teilnehmern an einer Auktion des Versteigerers wird ausdrücklich widersprochen. Sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihnen nach Eingang beim Versteigerer nicht nochmals widersprochen wird oder wenn der Versteigerer Handlungen zur Vertragserfüllung setzen sollte, es sei denn, der Versteigerer stimmt deren (teilweisen) Geltung oder Nebenanreden bzw. Abänderungen zu diesen AGB ausdrücklich in Schriftform zu.

2. Eine Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers erfordert eine einmalige Registrierung

einer geschäftsfähigen natürlichen Person bei Philasearch mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Benutzernamen samt Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung von Benutzernamen und Passwort. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten oder aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig.

3. Die zu versteigernden Lose

befinden sich beim Versteigerer vor Ort und werden vor der Versteigerung auf www.philasearch.com in einem Online-Versteigerungskatalog mit einem Mindestausruf als Einladung zur Angebotsabgabe präsentiert. Alle Lose sind mit – teils im Maßstab veränderten – Abbildungen und Beschreibungen versehen.

4. Die Abgabe von Geboten ist auf folgenden Weisen möglich

a) durch Abgabe von Geboten auf der Auktionsplattform www.philasearch.com als registrierter Nutzer derselben in Form von Vorgeboten und/oder auch während der Auktion mittels Online-Live-Gebote.

b) durch Übergabe von Geboten bis spätestens einen Tag vor der Auktion an den Kommissionär Herrn Johann Fürntratt, E-Mail: hfh-phil@hotmail.com, der die Gebotsabgabe bei der Auktion stellvertretend vornimmt.

c) Eine Gebotsabgabe über den Versteigerer ist möglich (mittels Mail bez. per Post). An den Versteigerer übermittelte Gebote werden von diesem bearbeitet (in das System eingegeben).

Steigerungsstufen:

1 – 20 € = 1 €
20 – 50 € = 2 €
50 – 100 € = 5 €
100 – 200 € = 10 €
200 – 500 € = 20 €
500 – 1000 € = 50 €
1000 – 2000 € = 100 €

usw.

Untergebote und Sammelgebote sind nicht möglich.

Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Gebotseingänge. Ein übermitteltes Maximalgebot wird nur insoweit ausgeschöpft, als es notwendig ist, um ein schon vorliegendes Gebot oder ein später einlangendes Konkurrenzgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten.

5. Bei Online-Geboten

übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für das Zustandekommen der Internetverbindung, insbesondere nicht für Computer-, Internetzugangs-, Verbindungs-, Übermittlungs-, Übertragungs- oder sonstiger Ausfallsprobleme irgendwelcher Systeme außerhalb des Einflussbereiches des Versteigerers. Es liegt an jedem Teilnehmer selbst, seine eventuell unter bestimmten Umständen und/oder zu bestimmten Zeiten nicht ausreichend schnelle Gerätschaft und/oder Anbindung an das Internet durch eine nicht zu knappe Abgabe seines Online-(Live-)Gebotes zu kompensieren, um deren rechtzeitiges Einlangen sicher zu stellen. D.h., es obliegt dem Bieter, für ein zeitgerechtes Einlangen seiner Live-Gebote zu sorgen, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass sie nicht mehr berücksichtigt werden können. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters.

Der Versteigerer verfügt während seiner Auktion über keinerlei Informationen zu den aktuellen Gebotslagen. Daher ist es ist ihm weder möglich, Anfragen zum Vorliegen von Geboten oder deren Höhe zu beantworten, noch ist es ihm möglich, gezielt in ein Gebotsgeschehen manipulativ einzugreifen. Dadurch ist stets ein korrekter Ablauf der Auktion gesichert. Der Versteigerer ist mit umfangreichen Aufwendungen bemüht, eine 100%ige Verfügbarkeit und Funktion der Webseite www.stilus.at sicher zu stellen, kann dies aber nicht garantieren. Diese ermöglicht ebenfalls die Auktionslose zu besichtigen. Ansprüche gegen den Versteigerer aus Hard- oder Softwarestörungen auf der Plattform des Versteigerers sind auf den Fall eines Vorliegens von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

6. Der Versteigerer ist berechtigt,

Lose aus der Auktion zu vereinen, zu trennen, umzugruppieren, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge einzureihen. Er kann Gebote auf ein Los – auch ohne Angaben von Gründen – ablehnen sowie den Zuschlag auf ein Los verweigern, aufheben oder von der Erfüllung von Bedingungen abhängig machen. Der Versteigerer ist berechtigt, von unbekannten Personen nachprüfbare Referenzen oder Sicherheitsleistungen (Depot, Bankgarantie usw.) zu verlangen, IP-Adressen für seine Versteigerung zu sperren, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Nach einem Ausschluss ist eine neuerliche Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Dritte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Versteigerers zulässig, widrigenfalls die ausgeschlossene Person sowohl für alle Kosten und Schäden infolge ihrer Aktivitäten bei einer Auktion des Versteigerers als auch für alle Kosten von dadurch notwendig gewordenen Abwehrmaßnahmen des Versteigerers aufzukommen hat. Ein Bieter bleibt an sein abgegebenes Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Unklarheiten ist der Versteigerer berechtigt, das Los nach Aufhebung des Zuschlages neuerlich in einer nachfolgenden Auktion auszurufen.

7. Der Zuschlag

Wird auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag zum Ausrufpreis. Alle Zuschläge bei der Internet-Auktion erfolgen im Beisein und mit zustimmenden Willen eines die Internet-Auktion persönlich vor Ort begleitenden Auktionators des Versteigerers. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Meistgebot eines Bieters annimmt.

8. Durch den Zuschlag als Willenserklärung des Versteigerers

kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande, der den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur vollständigen und rechtzeitigen Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages verpflichtet. Wer für Dritte kauft, haftet neben diesen als Selbstschuldner für die vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Gesamtbetrages. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen an vom Käufer ersteigerten Losen auf den Käufer (Höchstbieter) über, das Eigentum jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages einschließlich etwaiger Nebenforderungen aller vom Käufer gekauften Lose beim Versteigerer. Vor Einlangen der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages beim Versteigerer hat der Käufer keine Verfügungsrechte (z. B. Weitergabe oder Weiterveräußerung) über in seinem Besitz befindliche Lose.

9. Es werden 22 % Aufgeld auf den Zuschlag verrechnet.

Alle Lose unterliegen der Differenzbesteuerung. Es fallen daher keine zusätzlichen Steuern auf den Zuschlagspreis an. Der Gesamtbetrag beinhaltet die Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen wird.

Beispielrechnung

Artikelbeschreibung Zuschlag + Aufgeld
1850, Nr. 1 H Ia, 1 Kr., braunorange, gestempelt, Attest, ANK 2019 = 940 € 70 € + 15,4 €
1945, Nr. 745 xb, 10 Gr., dünnes Papier 0,075 mm, **, Befund, ANK 2019 = 100 € 10 € + 2,2 €
2019, Nr. 3491, „Crypto stamp“, schwarz, 5-stelliger Code; cbCYk, postfrisch 20 € + 4,4 €
Gesamter Zuschlag + 22 % Aufgeld 100 € + 22 €
+ Versand- und Verpackungskosten 7 €
zu zahlender Betrag (Rechnungsbetrag) 129 €

10. Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Briefmarken Stilus e.U., Neustiftgasse 23/9, 1070 Wien, E-Mail: briefmarken@stilus.at

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen – z.B. mittels per Post versandtem Brief oder E-Mail – informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die eingegangen sind, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Briefmarken Stilus e.U. eingegangen ist, zurückerstattet. Für diese Rückzahlung wird das gleiche Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, genutzt.

Die Rückzahlung wird solange zurückgehalten bis die Ware wieder sicher beim Versteigerer eingelangt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie Briefmarken Stilus e.U. über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

11. „Alternative Streitbeilegung“

(Informationspflicht lt. § 19 AStG und lt. § 4 Abs 1 Z 19 FAGG)

Nationale Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) nach AStG: Findet sich bei einer Streitigkeit

  • zwischen uns und einem in Österreich oder in einem anderen EWR-Staat wohnhaften Verbraucher
  • keine Einigung über Verpflichtungen aus einem über Internet abgeschlossenen Online-Vertrag über Waren oder Dienstleistungen,
  • werden wir den Verbraucher innert angemessener Frist schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) auf die für uns zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen)
  • Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, http://ww.ombudsmann.at oder
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilferstr. 103/1/18, 1060 Wien, http://www.verbraucherschlichtung.or.at/

(auf deren Websites sie auch allgemeine Informationen zu diesen Stellen und dem Streitbeilegungsverfahren finden) hinweisen und zugleich bekanntgeben, ob wir an Streitbeilegungs-Verfahren dieser AS-Stellen teilnehmen werden.

12. „Online-Streitschlichtung“, Information zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission stellt seit 15.02.2016 eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen bzw. alternativen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr

13. Die Zahlung der Auktionsrechnung hat

so zu erfolgen, dass die Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt beim Versteigerer einlangt. Jegliche davon abweichende Zahlungsweise bedarf der vorherigen Zustimmung des Versteigerers. Geldtransferkosten und Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Käufers. Maßgeblich ist der Gutschriftbetrag in Euro am Tag des Eingangs. Wird ohne anders lautender Vereinbarung die Zahlung nicht sofort bzw. nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt geleistet oder wird die Annahme der Lose verweigert, so ist der Versteigerer wahlweise berechtigt, einen Verzugszuschlag von 4 % und Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat zu verrechnen ODER den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig zu erklären und derartige Lose ohne weitere Benachrichtigung freihändig zu verkaufen oder nochmals zu versteigern. (In diesem Fall haftet der säumige Käufer für die besonderen Kosten sowie Gebühren der neuerlichen Versteigerung und einen eventuell dabei erzielten Mindererlös, ohne auf einen Mehrerlös einen Anspruch zu haben.). Teilzahlungen eines Käufers für mehrere ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehende Forderung gegenüber dem Käufer angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug von vereinbarten Teilzahlungen oder Zahlungszielen kann der Versteigerer den offenen Gesamtbetrag sofort fällig stellen und die oben angeführten Zinsen berechnen. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, kann der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallene Versteigerungsprovision als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.

14. Bei Barzahlung ab 10.000.- Euro

ist eine Identifizierung durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich, dessen Kopie beim Versteigerer verbleibt. Bei einer Vertretungsbefugnis ist dieselbe und auch die Identität der vertretenen Person nachzuweisen. Ist der Kunde eine minderjährige oder juristische Person, so muss neben der eigenen Identität auch die Vertretungsbefugnis und die Identität der vertretenen Person nachgewiesen werden. Auch im Treuhandverhältnis ist die Identität der Treugeberin/des Treugebers bekannt zu geben.

15.

Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer und/oder Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen und die gerichtlich festgestellt oder vom Versteigerer oder Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer oder dem Einlieferer sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

16.

Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen einer dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt. Jede Verpflichtung und Haftung des Käufers bleiben davon unberührt.

17. Die Kosten für den versicherten Versand

werden offen in Rechnung gestellt. Diese richten sich nach den tatsächlichen Versandkosten inkl. der Verpackungskosten.

Der Versand erfolgt kurzfristig nach Zahlungseingang durch die Post oder gegebenenfalls einem privaten Zustellunternehmen nach Wahl des Versteigerers an die vom Käufer dem Versteigerer bekannt gegebenen Adresse. Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung des Versteigerers. Bei Verlust oder Beschädigung durch die Post oder eines anderen Zustellunternehmen wird dem Käufer die volle Rechnungssumme erstattet. Dies kann in solch einem Fall bis zu 3 Monaten dauern, da eine Nachforschung der Sendung seitens der Post bzw. privater Zustellunternehmen eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Zu einer Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes hat der Käufer einen Empfang von beschädigten und/oder geöffneten Sendungen genau zu protokollieren und dem Versteigerer diesen Vorfall unverzüglich zu melden.

18. Losbeschreibungen

werden von Experten gemäß ihren subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sofern Losbeschreibungen nichts anderes ausweisen, dienen sie lediglich zur Information, Erläuterung, Einordnung und Abgrenzung, geben enthaltene Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ usw. oder Angaben zu Katalog-, Frankatur- und Nominalwerten oder Angaben wie „postfrisch“, „gesamt“ oder „komplett“ nur subjektive Einstellungen bzw. subjektive Eindrücke von Stichproben wieder, stellen somit weder (Beschaffenheits-)Garantien im Sinne des Kaufrechtes noch Zusicherungen im Rechtssinn bestimmter Eigenschaften oder bestimmter Werte dar.

Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken werden diese Prüfungen als verbindlich hinsichtlich Echtheit, Qualitätsbeschreibung, inhaltliche Vollständigkeit und sonstiger enthaltener Angaben anerkannt, es sei denn, das Gebot wird unter Vorbehalt der Prüfung durch einen bekannt gegebenen und vom Versteigerer akzeptierten Prüfer abgegeben. Haben nach dem Kauf neue Erkenntnisse bei Wissen und/oder Technik zu einer Änderung der Meinung bei anerkannten Experten geführt, so liegt es im alleinigen Ermessen des Versteigerers, die Reklamation zu akzeptieren oder gänzlich abzulehnen. Die Lose werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Bei Sammlungen, Sammellosen mit zwei oder mehreren einzeln nicht beschriebenen Stücken sind Echtheits- und Qualitätsbeanstandungen ausgeschlossen. Beschriebene oder aus der Abbildung erkennbare Eigenschaften, wie z.B. Ränder, Zentrierung, Zähnung oder Stempel, können nicht reklamiert werden. Lose mit bereits beschriebenen Einschränkungen können nicht wegen weiterer geringer Einschränkungen reklamiert werden. Stücke, deren Wert sich aus dem Stempel ergibt, können nicht wegen anderer Einschränkungen reklamiert werden. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Ermittelte Wertangaben können, insbesondere bei Sammlungen, als unverbindliche „Circa“-Angaben kein Reklamationsgrund sein. Alle anderen Beanstandungen sind sofort vorzubringen. Die Käufer haben sie innert 14 Tagen ab Empfang oder auch nur versuchter Zustellung an den Versteigerer zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter Abholung bzw. Abnahme der gekauften Lose gilt die Reklamationsfrist als überschritten. Eine Verlängerung der Reklamationsfrist ist nur in begründeten Fällen bei Zustimmung des Versteigerers möglich und ändert nichts an der Zahlungspflicht des Käufers. Letztere gilt auch bei Zuschlägen mit Prüfvorbehalt. Ein reklamiertes Los kann nur unverändert im Originalumfang und -zustand zurückgegeben werden, andernfalls eine Reklamation nicht mehr zulässig ist. Die Anbringung eines Prüfzeichens durch einen für Irrtümer haftenden Prüfer gilt nicht als Veränderung. Das Vorliegen des vorgebrachten Reklamationsgrundes muss mittels eines Attestes eines anerkannten und gebietszuständigen Prüfers nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen ist der Versteigerer berechtigt, ein weiteres Attest eines anderen anerkannten Prüfers einzufordern. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen, wenn die Losbeschreibung im Wesentlichen dem Prüfergebnis entspricht oder andernfalls der Käufer trotzdem das Los erwirbt. Bei einer berechtigten Reklamation werden gegen Zurückgabe des Loses der Kaufpreis samt den Aufschlägen und die Prüfgebühr erstattet, darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer vorgenommen. Der Versteigerer ist auch berechtigt, Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Sonstige Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche gegen den Versteigerer erlöschen nach zwei Jahren.

19. Bei der Auktion nicht verkaufte Lose

können nach der Auktion nicht erworben werden. Es findet KEIN Nachverkauf statt.

20.

Auktionsteilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre übermittelten personenbezogenen Daten für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen sowie zu Markterhebungs- und Marketingzwecken verarbeitet und verwendet werden. Die Vertragsdaten werden zu diesen Zwecken automationsunterstützt gespeichert. Auktionsteilnehmer sind ausdrücklich mit der Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in die Kundendatei des Versteigerers einverstanden und erklären, bis auf jederzeit möglichen formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden zu sein. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung von gesetzlichen oder aus der Versteigerung heraus resultierenden Verpflichtungen notwendig. Auktionsteilnehmer sind des Weiteren bis auf jederzeit möglichen formlosen Widerruf damit einverstanden, dass ihre übermittelten Daten zu Werbezwecken verwendet werden und an Partnerfirmen des Versteigerers übertragen werden, die diese Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu denselben Zwecken wie der Versteigerer verwenden dürfen. Der Versteigerer ist berechtigt, bei länger andauernder Zahlungssäumigkeit des Käufers dessen Personaldaten an die davon betroffenen Einlieferer weiterzugeben und bei vorgebrachten Ansprüchen von Dritten auf ein Versteigerungsobjekt die Personaldaten des Einlieferers dieses Versteigerungsobjektes und/oder die Daten einer gerichtlichen Hinterlegung des Versteigerungsobjektes diesem Dritten bekannt zu geben. Auktionsteilnehmer, die ihre Personaldaten unrichtig angeben oder eine Änderung dieser Daten dem Versteigerer nicht bekannt geben, haben alle sich daraus ergebenden Schäden selbst zu tragen und/oder gegebenenfalls dem Versteigerer zu ersetzen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer von Auktionsteilnehmern mitgeteilte Zustelladresse gelten unabhängig davon, ob sich der jeweilige Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

21. Es gilt österreichisches Recht

unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen (IPRG, UNKR, CISG). Jeglicher Verbraucherschutz, der Verbraucher durch für sie günstigere Regelungen in zwingend geltenden Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, zusteht, bleibt davon unberührt (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) aber nur, wenn sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben sowie auch nicht im Inland beschäftigt sind. Der Versteigerer ist berechtigt, Forderungen gegen Schuldner auch an deren Wohnort gerichtlich geltend zu machen. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und verbindlich.

22.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Derartige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den betroffenen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt oder Zweck bzw. dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Parteienwillen am nächsten kommen und Rechtswirksamkeit entfalten. Analoges gilt für die Ausfüllung von Lücken.

Solange sich Kataloginhaber, Interessenten und Bieter nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben. Nur unter diesen Voraussetzungen werden derartige Gegenstände vom Versteigerer angeboten.

Klaus Würschinger

Briefmarken Stilus e.U.

Stand November 2023

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